Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Ruder
- Geltung der Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit oben genannter Pension abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelten Bedingungen ersetzt werden.Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus und werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt. - Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. - Reservierung
Werden Zimmer und sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann oben genannte Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 17:00 Uhr und am Abreisetag ab 11:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. - Preisänderungen
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens der Pension entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt. - Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt die Pension, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Pension die In-Verzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 200 € oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist die Pension berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. - Vorauszahlungen
Die Pension kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtverauszahlungen. - Stornierung, Stornobedingungen
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von der Pension angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht abgenommenen, seitens der Pension aber angebotenen, vertraglichen Leistungen (insbes. für die Logis der Gäste) zu entstehenden Pauschalen durch die Pension dem Gast berechnet:Stornierung bis um 18:00 Uhr des Vortages des Anreisetages: keine Gebühren.
tornierung nach 18:00 Uhr des Vortages des Anreisetages: 100 % der Kosten für eine Übernachtung. Haftung
Für die Haftung der Pension gelten die § 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.- Sonstiges
a) Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pension und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand ist das für den Standort der Pension zuständige Amts- bzw. Landgericht Würzburg. - Widerruf von Reservierungen
Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Streik, etc.), kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornogebühren verlangen.